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Machen wir es an einem Beispiel deutlich, damit jeder verstehen kann, von was wir eigentlich reden. Herr Mustermann aus Rosendahl-Holtwick im Kreis Coesfeld möchte Gysi einmal sehen und hören und entscheidet sich für die Veranstaltung mit Gregor Gysi am 22.08.2009 in Münster. (Sollten übrigens viele tun!).

Er sucht sich also eine Verbindung im Internet bei der VGM (Verkehrsgemeinschaft Münsterland) und erhält dann diese Information:

Fahrt am 22.08.2009 von 09:51 bis 10:46 Uhr Dauer 00:55

Demnach wäre er dann samt Fahrrad um 10:46 Uhr in Münster und hätte alle Zeit der Welt, zum Prinzipalmarkt zu fahren. Dafür muss er aber dann auch ein 9:00 Uhr TagesTicket für 19,- € erwerben! Als SGB II Bezieher hat er aber nur 15,- € im Monat für den Verkehr zur Verfügung - was tun? Wo kann er die vier Euro einsparen? Oder bleibt er einfach in Rosendahl und freut sich des Lebens?

U
nser Herr Mustermann will allerdings Gysi hören - und er will im Anschluss auch noch ein bisschen durch Münster fahren und sucht einen Zug, der ca. 23:00 Uhr wieder in Holtwick-Rosendahl ankommt. Also erneute Suche bei der VGM und wieder eine Auskunft:

Fahrt am 22.08.2009 von 22:11 bis 23:43 Uhr Dauer 01:32

Hier ist dann allerdings noch einmal ein Nachtzuschlag fällig - und wenn alles klappt, dann ist Herr Mustermann um 23:43 Uhr wieder in Holtwick-Rosendahl! Was, wenn er jetzt noch einmal mit dem Zug fahren möchte? Hier ist doch etwas völlig schief, und unserer Meinung nach gehört die Mobilität zu den Grundrechten. Wenn wir also ein Sozialticket fordern, dann doch nur, weil wir hier etwas korrigieren müssen!



JETZT!

Die Partei Die Linke. fordert ein Sozialticket für den Kreis Coesfeld in Höhe von 15,- € für jeden Hilfebedürftigen im Kreis, der unterhalb der Armutsgrenze liegt.

Sozialticket - WARUM?

Der öffentliche Nahverkehr erfüllt eine unverzichtbare Aufgabe: Fahrten zur Arbeit, zum Einkaufen, ins Kino, zu Freunden, zu Ämtern – notwendige Beweglichkeit im öffentlichen Raum. Der öffentliche Personennahverkehr sichert das Recht auf Mobilität auf verkehrspolitisch sinnvolle und energiepolitisch und ökologisch notwendige Weise. Der Haken: Für viele Menschen sind die normalen Fahrpreise zu teuer, für viele sind Busse und Bahnen aber die einzigen Fortbewegungsmittel. Hier kann ein Sozialticket, eine Ermäßigung auf den Preis für Monatskarten oder Einzelfahrscheine für BürgerInnen mit geringem Einkommen, helfen. In den Leistungen des „Arbeitslosengeld II“ (Hartz IV) sind aktuell nur 11,04 € pro Monat für Fahrscheine vorgesehen.


Das Recht auf Mobilität muss gesichert werden.
Es ist eine unverzichtbare Voraussetzung für die Teilnahme am öffentlichen Leben, in großen Städten wie im ländlichen Raum.

Mobilität muss für jeden und jede bezahlbar sein.

DIE LINKE tritt für die Einführung einer bedarfsorientierten, repressionsfreien sozialen Grundsicherung ein, die auch das Recht auf Mobilität einschließt.

Regionale und kommunale Sozialtickets bieten die Möglichkeit, auf lokaler Ebene die Situation für die Betroffenen schon jetzt zu verbessern. In den Bundesländern Berlin und Brandenburg sowie einigen Städten und Kreisen – beispielsweise in Dortmund und dem Landkreis Harz - gibt es das Sozialticket schon. In vielen anderen Städten und Kreisen fordern zahlreiche Initiativen genauso wie DIE LINKE die Einführung eines Sozialtickets.

DIE LINKE ist der Auffassung, dass ein Sozialticket so ausgestaltet werden soll, dass es Mobilität für alle sichert und Ausgrenzung verhindert. Das Sozialticket kann sich durch die Erhöhung der Fahrgastzahlen mindestens teilweise selbst finanzieren, denn die Fahrt mit einer vollen Bahn verursacht wenig mehr Kosten als die mit einer halbleeren. Eine für die Stadt Köln durchgeführte Studie bestätigte, dass mit der Einführung des Sozialtickets neue Fahrgäste gewonnen wurden und die Zahl der „Schwarzfahrten“ abnahm.


Darüber hinaus kann die Finanzierung beispielsweise über einen Zuschuss aus dem kommunalen Haushalt an das Verkehrsunternehmen erfolgen. Ein unbürokratisch ausgestaltetes Sozialticket sollte allen Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen zur Verfügung stehen. Neben den BezieherInnen von ALG II, Grundsicherung im Alter und vergleichbar niedrigen Leistungen (wie Sozialhilfe, Asylbewerberleistungsgesetz) sollten auch Erwerbstätige und andere Personengruppen mit geringem Einkommen anspruchsberechtigt sind. Darüber hinaus solle für alle älteren Menschen generell ein preisgünstiges Seniorenticket angeboten werden.


Die Situation im Kreis Coesfeld

Als Fahrrad fahre ich für 19,- € durch den gesamten Kreis, ein Teenie zahlt für das Fun-Ticket ab 14:00 Uhr im Abo 18,40 € und ein neues Abo 60plus sichert eine Karte für das gesamte Netz für 44,90 € im Monat. Es muss doch möglich sein, mit der Betreibergesellschaft einen Tarif auszuhandeln, der es allen Menschen ermöglicht, im Kreis zu sozial gerechten Bedingungen mobil zu sein.

Vom neuen Seniorenticket sowie vom Funticket "profitieren" im Kreis potenziell 1/3 der hier lebenden Menschen. Ca. 4,1% der Menschen im Kreis sind Leistungsempfänger im Bereich SGB II - Wer würde dann noch dazu kommen? Wie viele Menschen im Kreis sind tatsächlich von Armut betroffen? Wer würde ein solches Sozialticket annehmen? All diese Fragen müssen geklärt werden und dann muss es eine Lösung geben. Entweder wir sprechen hier von einem Menschenrecht, von einem Grundrecht, oder wir lassen die Diskussion um Soziale Gerechtighkeit sein und überlassen das Feld den "Tafelrittern".


Berechnung

Berechnen wir es mal einfach!

Im Kreis Coesfeld gibt es 4.180 Bedarfsgemeinschaften im Bereich SGB II oder 8.962 Leistungsempfänger, also alle eingeschlossen, auch die Kinder. Gehen wir von einer Akzeptanz des Sozialtickets von 2/3 aller Empfänger aus, so würden diese ca. 1. Mill € für das Sozialticket jährlich zahlen. Von der VGM erwarten wir ein Entgegenkommen in Richtung Funticket und Abo60plus, dann kämen auf den Kreis Kosten in gleicher Höhe zu.

Wenn es allerdings wesentlich mehr Menschen im Kreis Coesfeld gibt, die unterhalb der Armutsgrenze liegen, dann würden sich diese Zahlen nach oben verschieben. Dazu muss der Kreis dann mal die Zahlen herausgeben!


Was tun?

Was tun, wenn der Kreistag unseren Forderungen nicht zustimmen kann?

Wir brauchen die Kräfte im Kreis, die sich unserer Forderung anschließen und wir brauchen die "offizielle Zustimmung" der Menschen im Kreis! Also brauchen wir eine ABSTIMMUNG über das Sozialticket.

Was wir also organsisieren müssen sind Unterschriftenaktionen - und die werden wir AB JETZT organisieren.

Die Politiker im Kreis sollten wissen, wie die Menschen über unsere Forderungen denken und wenn wir sie nicht mit unseren Argumenten überzeugen können, dann müssen wir sie mit einer Abstimmung überzeugen.

Das politische Geschäft ist mühselig, aber wenn es nicht anders geht, dann müssen wir auch das organisieren. Wenn Politiker anderer Parteien nicht begreifen, welch soziale Schieflage entstanden ist, dann müssen wir halt andere Wege der Mobilisierung gehen. Wenn sie nicht begreifen, welche Mitschuld sie an dieser sozialen Schieflage tragen, dann müssen wir auch und gerade den außerparlamentarischen Weg gehen.



Literatur

Stellungnahme zu den Anträgen der Fraktionen der SPD (Ds. 14/7664) und Bündnis 90/Die Grünen (Ds. 14/7644) zum Thema „Sozialticket“  von Daniel Kreutz


Bus und Bahn

Sozialticket light

Rot-Grün führt zum kommenden Jahr ein "Sozialticket" nur für Bremen ein. Es kostet fast 30 Euro - und wird von der CDU und Linkspartei als "unsozial" abgelehnt VON JAN ZIER

Sozialticket für den öffentlichen Personennahverkehr im Kreis Unna 

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