Abitur-Prüfungen in NRW müssen sich an den Schüler*innen orientieren

Die LINKE NRW
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Der wegen der Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus herrschende Ausnahmezustand in NRW betrifft alle. Der Zeitpunkt der sogenannten Corona-Krise könnte wohl aber vor allem für die Abiturient*innen im Land nicht schlechter sein. Während andere Länder über Verschiebungen oder den Wegfall der Abi-Prüfungen nachdenken, wird Nordrhein-Westfalen die Abiturprüfungen nicht absagen. „DIE LINKE in NRW schließt sich den umfassenden Forderungen der Landesschüler*innenvertretung NRW (LSV NRW) vollumfänglich an. Es muss unbedingt zu Gunsten der Abiturient*innen entschieden werden“, erklärt Sonja Neuhaus, bildungspolitische Sprecher*in von DIE LINKE in NRW.

„Der Unterrichtsausfall der vergangenen Wochen hat dazu geführt, dass eine Wiederholung der Inhalte der Qualifikationsphase nicht stattfinden konnte. Das ist für alle Schüler*innen ein Problem. Doch für Abiturient*innen, deren Eltern ihnen kaum beim Lernen des Prüfungsrelevanten Stoffs zur Seite stehen können, ist die Situation besonders heikel. Von einer gerechten Notenvergabe kann so nicht die Rede sein. Die soziale Ungleichheit, die das mehrgliedrige Schulsystem in Deutschland mit sich bringt, wird durch die derzeitigen Schulschließungen noch verstärkt. Es muss für die Abitur-Prüfungen dringend eine Lösung erarbeitet werden, die diese Ungleichheit auflöst“, konstatiert Neuhaus.

Die Forderungen der LSV NRW im Wortlaut:

• Alle Schüler*innen müssen die freie Auswahl zwischen dem sogenannten “Durchschnittsabitur” (berechnet aus den Leistungen der Qualifikationsphase) und dem Ablegen der Prüfungen (sobald diese aus Sicht des Infektionsschutzes wieder möglich ist) haben. Beide Entscheidungen müssen dabei gleichwertig behandelt werden.

• Die Abiturprüfungen dürfen nicht auf die gleiche Art und Weise wie bisher zentral gestellt werden. Stattdessen sollen die Lehrkräfte die drei Aufgaben aus den insgesamt sechs zentral gestellten Klausuren (je 3 für den regulären Prüfungstermin und den Nachschreibtermin) auswählen, die ihrer Ansicht nach am besten zur Vorbereitung im Unterricht in der Qualifikationsphase passen. Diese Vorgehensweis ermöglicht es ihnen, Rücksicht darauf nehmen, dass bestimmte Themengebiete nicht mehr oder nur unzureichend (z.B. im “home office”) bearbeitet werden konnten. Darüber hinaus sollen die Lehrkräfte auch bei der Bewertung in erhöhtem Maße die jeweiligen unterrichtlichen Voraussetzungen beachten.

Für eventuell anfallende Nachschreibklausuren entwerfen die Lehrkräfte eigene Klausuren, entsprechend der bisherigen Vorgehensweise bei Schüler*innen, die sowohl am regulären als auch am Nachschreibtermin krankheitsbedingt oder unverschuldet die Prüfung nicht ablegen konnten.

• Alle Prüfungstermine müssen, wenn sie verschoben werden, den Schüler*innen mindestens vier Wochen vor den eigentlichen Terminen ankündigt werden. Dabei sollte kein*e Schüler*in mehr als zwei Prüfungen pro Woche ablegen müssen.

• Unabhängig von Überlegungen des Infektionsschutzes muss allen Schüler*innen bis Ende des Schuljahres ein Abschlusszeugnis vorliegen, im Zweifel auch ohne Abitur-Prüfung im klassischen Sinne. Schüler*innen, die nicht mit dem “Durchschnitts-Abitur” zufrieden sind, sollten zunächst ein solches Zeugnis erhalten, aber die Möglichkeit haben, Einspruch dagegen einzulegen und – sobald dies wieder möglich ist – die Prüfungen nachzuholen und dann die Abschlussnote auf Grundlage der Vornoten sowie dieser Prüfung erhalten.

• Sollten die Prüfungen – wie bisher vorgesehen – in naher Zukunft durchgeführt werden, sollte den Schüler*innen zuvor mindestens zwei Wochen Unterricht angeboten werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass die vor den Ferien verlorengegangene Zeit angemessen nachgearbeitet werden kann. Den Schüler*innen sollte freigestellt sein, ob sie an diesem Unterricht teilnehmen (was empfehlenswert erscheint) oder ob sie selbständig lernen wollen.

• Schüler*innen, die praktische Leistungen bei der Ablegung des Abiturs zeigen müssen, dürfen nicht benachteiligt werden. Beispielsweise darf im Fach Sport nicht einseitig auf Einzelsportarten (z.B. Leichtathletik) fokussiert werden, wenn Schüler*innen z.B. in Teamsportarten zu besseren Ergebnissen gelangen könnten. Gleichfalls darf die Prüfung nicht ausschließlich auf theoretische Leistungen reduziert werden.

• Die Landesregierung NRW und die Bundesregierung müssen sich auf europäischer Ebene dafür einsetzen, dass unabhängig von der für die Abiturprüfung gefundenen Lösung eine gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse in den verschiedenen (europäischen) Ländern erfolgt.

Bezogen auf die zentralen Prüfungen fordert die LSV NRW, dass analog zu den Forderungen zu den Abiprüfungen in jeglicher Hinsicht pädagogisch und zu Gunsten der Prüflinge mit den durch die Corona-Krise verursachten Problemen umgegangen wird.