§ 219a - Demo vor dem AG Coesfeld

Dass die Informationen auf seiner Homepage als Werbung gewertet werden, findet Detlef Merchel absurd: "Keiner macht einen Schwangerschaftsabbruch, weil da auf einmal ein tolles Angebot ist." Die Frau befinde sich in einer Notsituation.

 

Kurz nach dem Ende dieser Solidarisierungs-Demo wusste der WDR allerdings schon zu berichten:

 

Der Frauenarzt aus Nottuln muss wegen unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche eine Geldstrafe zahlen. Dazu hat ihn das Amtsgericht Coesfeld am Donnerstag verurteilt.

 

Am 15. Mai 1871 wurden die Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch im ersten Reichsstrafgesetzbuch verabschiedet. 150 Jahre später feiern wir ein bitteres Jubiläum: Noch heute sind Schwangerschaftsabbrüche nach §218 StGB eine Straftat. Doch die Regelung im Strafgesetzbuch entmündigt Betroffene und verweigert ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung. 150 Jahre Kriminalisierung haben außerdem ein gesellschaftliches Tabu geschaffen. Zusammen mit 120 Organisationen fordern wir: Der Schwangerschaftsabbruch muss aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden!

“Der Schwangerschaftsabbruch ist eine Gesundheitsleistung, die für die Selbstbestimmung elementar ist und im Strafgesetzbuch nichts zu suchen hat! Wir fordern eine Absicherung dieses Rechts, statt einer grundsätzlichen Kriminalisierung, die zu Stigmatisierung und einer immer schlechter werdenden medizinischen Versorgung führt,” so Ines Scheibe von der Kampagne “150 Jahre Widerstand gegen §218 – Es reicht” und Berliner Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung.

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