III. Soziale Sicherheit statt Hartz IV, Armut und Schikane

Seit Jahren gibt es eine verfestigte Erwerbslosigkeit in Deutschland: zwischen drei und zehn Prozent in den verschiedenen Regionen. Die Regierung spricht von Aufschwung. Aber die Arbeitslosenstatistik ist schöngerechnet. Viele Menschen werden in sinnlosen Maßnahmen geparkt oder nicht mitgezählt: etwa wenn sie älter als 58 Jahre sind, arbeitsunfähig erkrankt oder in Fremdvermittlung. Andere sind trotz Arbeit arm und müssen aufstocken.

Wer jahrelang in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat, ist trotzdem von Hartz IV und Armut bedroht. Lang erworbene Ansprüche werden vernichtet. Den Einzelnen wird in die Schuhe geschoben, was ein gesellschaftliches Problem ist. Die Angst vor dem sozialen Absturz soll Menschen drängen, auch schlechte oder schlecht bezahlte Arbeit anzunehmen. Wer sich wehrt, ist von Sanktionen und Kürzungen bedroht. Wer länger als ein Jahr erwerbslos ist, findet seltener eine neue Arbeit.  Diese Menschen werden bedrängt und diskriminiert. Das Hartz IV-System ist gescheitert und muss abgeschafft werden! Wir ersetzen es durch eine sanktionsfreie Mindestsicherung.

Wir wollen die Ursachen der Erwerbslosigkeit bekämpfen, soziale Sicherheit garantieren und Armut beseitigen. Dazu müssen 1. zusätzliche, gut bezahlte und tariflich abgesicherte Arbeitsplätze geschaffen werden - statt Minijobs und unfreiwilliger Teilzeitarbeit. 2. Wer erwerbslos ist, darf nicht in Armut gedrängt werden. Weg mit Hartz IV! Und wir wollen 3. einen öffentlichen Beschäftigungssektor für Menschen schaffen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können. Das sind drei Voraussetzungen für ein sozial sicheres Leben und Arbeiten.

Eine gerechte Versicherung gegen Erwerbslosigkeit

Wir wollen eine Versicherung gegen Erwerbslosigkeit, mit der der zuvor erreichte Lebensstandard annähernd gesichert werden kann. In die Versicherung zahlen Beschäftigte und Arbeitgeber ein.

Wir wollen, dass das Arbeitslosengeld I länger gezahlt wird und Ansprüche darauf schneller erworben werden. Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld I wird nach einem mindestens sechsmonatigen Arbeitsverhältnisses erworben. Die Rahmenfrist wird auf drei Jahre verlängert. Bei Bedarf wird Arbeitslosengeld I steuerfinanziert auf Höhe der Mindestsicherung aufgestockt.
Sperrzeiten und Sanktionen im SGB II und SGB III werden ausnahmslos abgeschafft. Zuvor erarbeitete Ansprüche dürfen nicht verworfen werden.
Arbeitsangebote an Erwerbslose müssen deren Qualifikationen angemessen sein und den beruflichen Werdegang und ihre Weiterbildungsinteressen berücksichtigen.
Wir wollen ein Recht auf Erwerbsarbeit und ein Recht, auch eine konkrete Arbeit abzulehnen: Niemand darf gezwungen werden, gegen seine oder ihre Überzeugung eine  bestimmte Erwerbsarbeit anzunehmen.
Alle Erwerbslosen sollen einen Anspruch auf qualifizierte Förderung und Weiterbildung haben. Das gilt unabhängig davon, wie lange sie erwerbslos sind.
Gute Arbeit und öffentliche Beschäftigung schaffen
Wir wollen eine Arbeitsmarktpolitik, die mehr gute Arbeitsplätze schafft. Wir wollen die öffentliche Daseinsvorsorge stärken und mehr Personal in Bildung, Erziehung, Gesundheit und Pflege schaffen. Dazu legen wir ein Programm für Investitionen in die Zukunft auf (vgl. Kapitel VI »In die Zukunft investieren«).
Wir wollen den Schutz der Arbeitsplätze stärken: Massenentlassungen bei profitablen Unternehmen wollen wir verbieten. Der Kündigungsschutz wird gestärkt. Das Kündigungsschutzgesetz gilt für alle Betriebe mit mehr als fünf Beschäftigten. Der Betriebsrat hat bei Kündigungen nicht nur ein Beteiligungs-, sondern ein Vetorecht.
Die Mittel für Bildung und Qualifizierung von Erwerbslosen wollen wir erhöhen. Sie sollen einen Rechtsanspruch auf Beratung und Weiterqualifizierung haben. Freiwilligkeit, Interessen und Fähigkeiten müssen bei der Vermittlung im Vordergrund stehen, statt Erwerbslose in sinnlose Schulungsmaßnahmen zu zwingen.
Wir wollen neue Perspektiven für Menschen, die derzeit keiner regulären Beschäftigung nachgehen können, auch aufgrund körperlicher oder psychischer Beeinträchtigungen. Dafür schaffen wir einen öffentlich geförderten Beschäftigungssektor mit zusätzlichen existenzsichernden und tariflich abgesicherten Arbeitsplätzen. Sie sollen Stadtteilzentren, Initiativen und kulturelle Projekte stärken. Sie müssen sich an den regionalen Gegebenheiten und den Bedürfnissen der Erwerbslosen ausrichten. Die Entlohnung darf den Mindestlohn und einen Bruttolohn von monatlich mindestens 1.500 Euro (Vollzeit) nicht unterschreiten. Alle verfügbaren Gelder wollen wir einsetzen, um gesellschaftlich nützliche Beschäftigung statt Erwerbslosigkeit zu finanzieren (sogenannter Passiv-Aktiv-Transfer.)
Die Beschäftigten haben einen Rechtsanspruch auf eine Arbeitszeit von mindestens 22 Stunden in der Woche. Die Angebote sind für die Erwerbslosen freiwillig.
Mindestsicherung ohne Sanktionen statt Hartz IV

Hartz IV bedeutet Armut per Gesetz. Statt auf Gängelung im Jobcenter und Kürzungen des Existenzminimums, setzt DIE LINKE auf die Sicherung der sozialen Garantien des Lebens. Wir unterstützen Gewerkschaften, Sozial- und Wohlfahrtsverbände sowie Erwerbslosengruppen im Kampf um die Verbesserung der sozialen Situation der Menschen, die in Armut leben.

Wir kämpfen um jede Verbesserung für Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Aber wir sagen deutlich: Bei Hartz IV reichen kleine Korrekturen nicht. Wir kämpfen gegen Armut und Sanktionen. Das Existenzminimum darf nicht gekürzt werden!

Deshalb wollen wir das Hartz IV-System abschaffen und ersetzen. Wir ersetzen es mit guter Arbeit, einer besseren Erwerbslosenversicherung und einer bedarfsgerechten individuellen Mindestsicherung ohne Sanktionen und Kürzungen. Die Höhe muss derzeit 1.050 Euro betragen. Sie gilt für Erwerbslose, aufstockende Erwerbstätige, Langzeiterwerbslose und Erwerbsunfähige ohne hinreichende Einkommen oder Vermögen.
Wir wollen, dass die Leistungen der sanktionsfreien Mindestsicherung jährlich entsprechend der Lebenshaltungskosten angehoben werden. Einmal in der Legislaturperiode wird die Höhe der Mindestsicherung anhand der Armutsrisikogrenze und anhand eines Warenkorbs überprüft.
Das Prinzip der Bedarfs- und Einstandsgemeinschaften wollen wir abschaffen. Wir ersetzen es durch individuelle Ansprüche (Individualprinzip) unter Berücksichtigung der gesetzlichen Unterhaltsverpflichtungen.
Kürzungen, Leistungseinschränkungen oder Sperrzeiten, egal mit welcher Begründung, lehnt DIE LINKE ab.
Diese Mindestsicherung sichert sowohl erwerbsfähige als auch nicht erwerbsfähige Erwachsene, z.B. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner. Zusätzlich fordern wir:
Sonderbedarfe, z.B. für chronisch Kranke oder Menschen mit Behinderungen, werden im Rahmen der Solidarischen Gesundheitsversicherung bzw. des Bundesteilhabegesetzes gewährt.
Bei Bedarf wird zusätzlich ein Wohngeld (Bruttowarmmiete) gezahlt.
Wir setzen uns für eine Mindestsicherung für alle dauerhaft in Deutschland lebenden Menschen ein. Das Asylbewerberleistungsgesetz wird abgeschafft. Asylbewerberinnen und Asylbewerber und hier lebende EU-Bürgerinnen und -Bürger werden in die Mindestsicherung einbezogen.
Damit auch Menschen mit geringen Einkommen rechtlicher Beistand ermöglicht wird, fordern wir den Ausbau der Prozesskosten- und Beratungshilfe. Wir wollen die Kriterien für die Bewilligung, den Einsatz von Einkommen und Vermögen wie auch die Mutwilligkeitsklausel verändern. Zudem setzen wir uns für gebührenfreie und unabhängige Beratungsstellen ein.
Die Mittel für Mobilität müssen den realen Preisen entsprechen. Wir treten für ein Sozialticket im öffentlichen Nahverkehr ein. Perspektivisch wollen wir einen entgeltfreien öffentlichen Nahverkehr für alle.
DIE LINKE thematisiert das Grundeinkommen wie viele soziale Bewegungen, Nicht-Regierungsorganisationen und Verbände. Dabei ist DIE LINKE nicht entschieden, wir wollen die kontroversen Diskussionen weiterführen. Auch deshalb unterstützt DIE LINKE die Einsetzung einer Enquete-Kommission zum Grundeinkommen im Deutschen Bundestag.

Wir unterstützen die Selbstorganisation von Erwerbslosen und Geringverdienenden in Initiativen, Betrieben und Gewerkschaften und streiten an ihrer Seite im Parlament und auf der Straße. Wir werden uns niemals damit abfinden, dass in einem der reichsten Länder der Welt Menschen dauerhaft in Armut leben. Das leitet auch unser Handeln in möglichen Regierungskoalitionen.

Kinderarmut abschaffen!

Der Armuts- und Reichtumsbericht der Wohlfahrtsverbände zeigt erneut, dass die Armut in Deutschland zunimmt. Besonders von Armut bedroht sind Alleinerziehende, Familien mit drei und mehr Kindern, Erwerbslose und Menschen mit Migrationshintergrund. Auch die Kinderarmut ist weiter angestiegen. Fast jedes fünfte Kind wächst in Armut auf. Die Armut von Kindern und Jugendlichen ist ein zentrales Problem und beschämend für unsere reiche Gesellschaft. Die Regierung hat kein Konzept vorgelegt, um Kinder und Jugendliche sicher vor Armut zu schützen. Armut grenzt aus, entmutigt und raubt den Kindern Chancen auf Entwicklung und Zukunft. Wir schaffen gleiche Chancen für alle Kinder!

Unser Plan gegen Kinderarmut: 1. Kinderarmut ist »Elternarmut«. Wir kämpfen gegen Niedriglohn und für eine Mindestsicherung, die vor Armut schützt. 2. Gegen Armut von Kindern und jungen Erwachsenen brauchen wir einen eigenständigen Aktionsplan gegen Kinderarmut. Er muss von Bund und Ländern und unter der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen erarbeitet werden. Bürokratische Hürden und Scham verhindern häufig, dass Unterstützung beantragt wird. Wir wollen unbürokratische Lösungen schaffen, die allen Kindern die gleichen Chancen eröffnen.

3. Darüber hinaus brauchen Kinder und Jugendliche eine bessere öffentliche soziale Infrastruktur. Diese beinhaltet die kostenfreie Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs und kostenfreien Zugang zu Kultur- und Bildungseinrichtungen. Vielerorts fallen die Angebote für Kinder und Jugendliche den kommunalen Schuldenbremsen zum Opfer. Wenn nur noch »zwingend notwendige« Aufgaben übernommen werden, leiden die Angebote, die Kinder und Jugendliche z.B. in ihrer kulturellen Selbstbestimmung unterstützen sollen. Soziale Ungleichheiten der Herkunftsfamilien schlagen dann stärker durch. Bildung muss gebührenfrei sein von der Kita bis zur Universität (vgl. Kapitel VIII »Bildung«). Wir wollen die Bildungseinrichtungen besser ausstatten. In Schule und Kita sollen kostenfreie hochwertige Mahlzeiten Standard sein.

Die Bedarfe von Kindern, Jugendlichen und Familien unterscheiden sich nach Lebensform und familiärer Situation (wie z.B. bei Alleinerziehenden), Alter, Wohnort (Unterkunftskosten und soziale Infrastruktur), Förderungsbedarf und den Möglichkeiten, an der Gesellschaft teilzuhaben. Diese Unterschiede müssen mit einer eigenständigen Kindergrundsicherung gedeckt werden: Pauschale Geldleistungen wollen wir zu einer eigenständigen Kindergrundsicherung zusammenfassen. Somit werden Hürden und Schwellen abgebaut, die Menschen davon abhalten, Leistungen in Anspruch zu nehmen. Damit und mit den kostenfreien Angeboten wird Armut von Kindern und Jugendlichen verhindert und sie werden vor Ausgrenzung und Diskriminierung geschützt. Allen Kindern und Jugendlichen werden gute Teilhabe- und Entfaltungsmöglichkeiten geboten.

Jedes Kind ist uns gleich viel wert: Aktuell können wohlhabende Eltern für ihre Kinder einen höheren Betrag steuerlich geltend machen als Eltern mit geringerem Einkommen an Kindergeld bekommen. Wir wollen als Sofortmaßnahme das Kindergeld für alle Kinder auf 328 Euro erhöhen. In Gegenden mit besonders hohen Mieten wird das Kindergeld – wie die Kindergrundsicherung – im Bedarfsfall durch entsprechend regionalisiertes Wohngeld ergänzt.
Für alle in Deutschland lebenden Kinder und Jugendlichen fordert DIE LINKE gemeinsam mit Wohlfahrtsverbänden und Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern eine eigenständige, individuelle Grundsicherung in Höhe von zu versteuernden 573 Euro. Die Kindergrundsicherung wird entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums von Kindern angepasst. Sie soll Kinder und Jugendliche aus der verdeckten Armut und dem Stigma von Hartz IV-Leistungen herausholen. Sie setzt sich zusammen aus einem monetären Grundbetrag und einem Betrag, der die Mängel der Infrastruktur für Kinder ausgleichen soll. Wir streiten für eine Gesellschaft, in der sämtliche Leistungen für Bildung, Kinderbetreuung und Erziehung sowie öffentliche Güter wie Mobilität, Kultur und Freizeitangebote nicht nur, aber zuallererst für Kinder kostenfrei zur Verfügung stehen. Wenn diese soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche geschaffen ist, kann die Kindergrundsicherung um den entsprechenden Betrag reduziert werden.
Familien dort unterstützen, wo sie es brauchen

Familie ist da, wo Menschen Verantwortung füreinander übernehmen: Als Lebensgemeinschaft, Ein-Eltern-Familie, als Klein- oder Großfamilie, als Ehepaar, als Mehrgenerationenhaushalt oder in anderen Formen der Gemeinschaft. Familie ist da, wo Menschen füreinander da sind, gleichgültig welchen Geschlechts. Rechte und konservative Politikerinnen und Politiker greifen die Gleichberechtigung der Frauen an, wollen gleichgeschlechtliche Partnerschaften schlechter stellen und propagieren ein Familienbild des vorletzten Jahrhunderts. DIE LINKE steht für eine emanzipatorische und zukunftsweisende Familienpolitik. Familienpolitik muss darauf zielen, allen Menschen ein gutes, planbares Leben ohne Zukunftsangst zu ermöglichen. Dafür müssen öffentliche Infrastruktur und soziale Sicherheit wirksam ausgebaut werden.

Doch der notwendige Ausbau der öffentlichen Kinderbetreuung stockt. Die Bundesregierung plant, zentrale Rechtsansprüche und Angebote der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen. Die öffentliche und soziale Infrastruktur für Kinder und Jugendliche hat sich vielerorts verschlechtert. Angebote wurden reduziert, Musikschulen verteuert oder Bibliotheken und Schwimmbäder geschlossen. Ein gutes Sozialsystem, besonders die Kinder- und Jugendhilfe, und öffentliche Angebote stärken die Familien.

DIE LINKE streitet für ein inklusives Kinder- und Jugendhilfegesetz. Die Rechtsansprüche und die Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte von Kindern und Jugendlichen müssen gestärkt werden.
Wir wollen ein ausreichendes, bedarfsgerechtes und qualitativ hochwertiges beitragsfreies Ganztags-Betreuungsangebot für Kinder schaffen: Darauf sollen Kinder einen Rechtsanspruch haben, unabhängig vom Erwerbsstatus der Eltern. Es muss den unterschiedlichen und altersspezifischen Bedürfnissen gerecht werden. Bei der Bereitstellung von Kita-Plätzen gilt der tatsächliche Bedarf und nicht eine beliebig ermittelte Quote. Zudem ist die rechtliche und finanzielle Grundlage für ein flächen- und bedarfsgerechtes ganztägiges Schulangebot zu schaffen.
Eltern brauchen Betreuungseinrichtungen mit flexiblen Öffnungszeiten, damit sie Beruf und Familienleben vereinbaren können. Gleichzeitig müssen in diesen Einrichtungen die Standards guter Arbeit realisiert werden. Werden die Dienstleistungen ausgebaut, muss auch das Fachpersonal aufgestockt werden. DIE LINKE unterstützt die Beschäftigten in Kindertagesstätten bei ihren Forderungen nach Anerkennung ihrer Arbeit, angemessener Bezahlung und guten arbeitsrechtlichen Bedingungen (vgl. Kapitel XIII »Gute Bildung. Für alle«).
Wir wollen Arbeitszeitmodelle schaffen, die Müttern und Vätern ermöglichen, ihren Beruf mit Familie und Privatleben unter einen Hut zu bringen. Statt einer Flexibilisierung von Arbeitszeit, die sich lediglich an den betrieblichen Erfordernissen orientiert, brauchen die Beschäftigten mehr Zeitautonomie. Betriebe brauchen ausreichend Personal, um z.B. den Ausfall durch Kind-Kranktage auszugleichen.
Eltern erhalten besonderen Kündigungsschutz bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres des Kindes.
Der Wiedereinstieg in den Beruf nach einer schwangerschafts- und erziehungsbedingten Pause muss durch kostenfreie Weiterbildungsangebote erleichtert werden.
DIE LINKE streitet für eine Kindergrundsicherung. Wir wollen die Rechte und Angebote in der Kinder- und Jugendhilfe und die Infrastruktur für Kinder verbessern. Wir wollen eine sichere Finanzierung von Frauenhäusern und so auch die Kinder stärken (vgl. Kapitel XI »Für einen linken Feminismus«).

Wir wollen Alleinerziehende – Ein-Eltern-Familien – stärken. Sie machen einen großen Anteil der Familien aus. Sie sind zugleich am stärksten von Armut betroffen und werden vielfältig diskriminiert: beim Zugang zu Ausbildung und Arbeit, Teilhabe am öffentlichen Leben und Chancengerechtigkeit für Kinder in der Bildung. Hier sehen wir dringenden Handlungsbedarf.

Den Bezug des Unterhaltsvorschusses wollen wir bis zum Abschluss der Schulbildung oder Ausbildung und mindestens bis zum 18. Lebensjahr des Kindes ohne Einschränkungen ausweiten. Das Kindergeld soll nur zur Hälfte auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet werden, statt wie jetzt zu 100 Prozent. Unterhaltsvorschuss und Kindergeld dürfen nicht auf die SGB II-Leistungen angerechnet werden.
Der Bezug von Elterngeld, vor allem von Elterngeld Plus für Alleinerziehende, muss verbessert werden.
Alleinerziehende benötigen mehr Unterstützung, um ins Berufsleben zurückzukehren oder um eine Ausbildung abzuschließen. Entsprechende Förderung, Weiterbildungsangebote und Angebote zu sozialer Vernetzung wollen wir verbessern.
 

Kranksein ist für Eltern kleiner Kinder fast immer eine Belastung – für Alleinerziehende kann es schlicht eine Katastrophe sein. Langwierige Genehmigungsverfahren für eine Haushaltshilfe der Krankenkassen helfen hier kaum. Alleinerziehende brauchen schnelle und unbürokratische Hilfe.