Hallo.

Diese Zusammenstellung ist in Bearbeitung.

Daher:

- noch nicht vollständig

- noch keine chronologische Sortierung


 

„Kriegerdenkmäler“

mit erklärenden Tafeln ergänzen

Bereits kurz nach dem Einzug der Grünen in den Stadtrat 1984 wurde von diesen (u.a. von Georg Guballa, jetzt GAL/DIE LINKE) die Verwaltung darum gebeten, eine Auflistung der Texte an den Kriegerdenkmälern in Dülmen zu erstellen.

Dieser Bitte wurde nachgekommen.

So wurden Texte wie z .B: „den Helden von Stalingrad“ dokumentiert.

Daraufhin stellten die zu diesem Zeitpunkt noch pazifistisch orientierten Grünen den Antrag, diese Kriegerdenkmäler durch erklärende Tafeln zu ergänzen.

Dem Antrag wurde mehrheitlich keine Zustimmung gegeben.

Wir möchten nun nach 35 (!) Jahren diese Initiative noch einmal aufgreifen

und den Antrag von damals im Grunde wiederholen!

 

Die Tafeln sollten – vor allem den jüngeren Generationen – erklären,

wie und wann es zu diesen Texten kam.

Beim Beispiel

Den Helden von Stalingrad:

Sie fürchteten nicht des Krieges Graus.

Nicht Schrecken, Tod und Verderben.

Sie zogen wie Helden zum Kampf hinaus.

Und wussten wie Helden zu sterben

müsste deutlich klargemacht werden,

dass nach dem Ende der Nazi-Diktatur (1945) die gefallenen Soldaten nicht mehr als „Helden“, sondern als Opfer der Hitler`schen Aggressionspolitik angesehen werden. Um es drastisch auszudrücken: wie viele dieser „Helden“ haben sich vor Angst in die Hose geschissen? Tun das „Helden? Mein Vater (G. Guballa) wurde im Alter von 17 Jahren eingezogen. Erstens nicht freiwillig, und zweitens nicht in der Absicht, ein „Held“ zu werden, sondern lediglich in der Hoffnung, den Krieg zu überleben!

Weitere Texte unserer Kriegerdenkmäler:

Was wir erkämpft haben, das wollen wir erhalten.

Thu jeder nun auf seinem Posten, was er kann.

Fürs Ganze lasst den lieben Herrgott walten.

Denn Gott verließ noch keinen deutschen Mann.“

Ihren Gefallenen und in Folge der Strapazen der Feldzüge 1864, 1866, 1870/71 gebliebenen Kriegern in dankbarer Erinnerung den Nachkommen

zur Nachahmung. (gewidmet von der Stadt Dülmen). „

[Rest schwer leserlich.]

Die Texte könnten z.B. von Dr. Sudmann (Stadtarchiv) und/oder von Geschichtslehrern (mit Ihren Kursen?) erstellt werden.

Die Kosten für die Tafeln dürften sich in einem überschaubaren, finanzierbaren Rahmen halten.

An Standorten mit harmlosen Texten (z.B. „den Gefallenen zweier Weltkriege“) dürften sich erklärende Tafeln eventuell erübrigen.

Wir hoffen, dass dieser Antrag nach 35 Jahren endlich Erfolg hat!

Wir sehen ihn – bzw. die Verwirklichung – als einen Beitrag zur Friedenserziehung und zur geschichtlichen Bildung insbesondere unserer jüngeren Generationen!

Ein Text wie „den Helden von Stalingrad“ etc. sollte von unseren Jugendlichen und Kindern nicht länger ohne Erklärung und Kommentar gelesen werden dürfen.

30. Mai 2020


 

kostenloser ÖPNV

während der Adventszeit

Der ÖPNV ist, trotz der im Stadtgebiet vorliegenden Mängel von Taktfrequenz, Ticketpreisen und eingeschränkter Möglichkeiten für Gehbehinderte, die umweltschonende Mobilität der Zukunft.

Ein zeitl. befristeter Verzicht auf die Nutzungsentgelte würde diese Mängel teilweise aufheben und somit potentiellen Nutzer*innen einen Einstieg in den ÖPNV erleichtern.

Zum einen wird diese Maßnahme den Besuch der Dülmener Innenstadt, besonders für Bewohner*innen der Ortsteile, attraktiver machen und somit die Besucherfrequenz erhöhen;

zum anderen hätte es die allseits erwünschte Kaufkraftbindung zur Folge, da dieses Vorhaben nur für das Stadtgebiet Geltung hätte.

Als drittes böte sich – mittels Befragung - die Möglichkeit, aus einem derartigen Feldversuch wichtige Rückschlüsse auf die angezeigten Notwendigkeiten eines langfristig sinnvollen öffentlichen Nahverkehrskonzepts zu ziehen.

14. November 2019


 

Härtefallfonds im FB Soziales

unsere Fraktion beantragt die Einrichtung eines

Härtefallfonds im FB Soziales

in Höhe von 3000,- €

zur Vermeidung eines Lebens unterhalb des Existenzminimums.

Begründung:

Wenn die Stadt Dülmen die Empfänger*innen von Grundsicherungsleistungen (hier: wegen einer Rentenanpassung) erst sehr spät mit Rückforderungen konfrontiert und die Betroffenen dadurch unter das gesetzl. Existenzminimum fallen, ist diese Praxis nicht hinnehmbar.

Eine auf Nachfrage mögliche Ratenzahlung mag diese Unterschreitung des Existenzminimums (424,- €) zwar mildern, verstetigt diese Unterschreitung jedoch über Monate.

Obwohl das beschauliche Verwaltungshandeln formaljuristisch nicht anfechtbar scheint, sollten diese Forderungen auf den Monat nach der auslösenden Zustandsveränderung (die u. U. Monate zuvor bekannt ist) beschränkt werden. Sämtliche, in den Folgemonaten entstehenden Diskrepanzen werden aus dem Härtefallfonds beglichen.

14. November 2019


 

Aufwertung des Radverkehrs

lokale Anpassung der EntschVO

Das derzeit für die Stadt Dülmen gültige Landesreisekostengesetz sieht (unter § 6 Abs. 1 S. 2) vor, dass bei Benutzung eines Kraftfahrzeugs eine Entschädigung in Höhe von 0,30 € gewährt wird. Die Wegstreckenentschädigung für die Benutzung von Fahrrädern ist in § 6 Abs. 3 Landesreisekostengesetz geregelt und beträgt 0,06 €.

Diesen, vor dem Hintergrund des Klimawandels überdeutlichen Anachronismus wollen wir beenden und schlagen daher eine Anpassung dieser Entschädigung vor.

Dabei soll es zu einer lokalen Angleichung (Fahrrad = 0,30 €) der Entschädigung kommen.

Ob die Anpassung sukzessiv oder in einem Schritt erfolgt mag der Stadtrat in der nächsten Sitzung beraten und beschließen. [Die finanziellen Auswirkungen sind uns mangels Datenbasis nicht bekannt und könnten seitens der Verwaltung der Beschlussvorlage hinzugefügt werden.]

 

Für das Selbstverständnis einer 'fahrradfreundlichen Stadt' – ein symbolisches Zeichen setzen.


Begründung:

Neben dem von uns eingangs bereits genannten Anachronismus stellt auch die 'Fridays for Future'-Bewegung eine klimapolitische Forderung an die Entscheidungsträger sämtlicher demokratischer Ebenen endlich aktiv zu werden.

Über die ökologische Bedeutung des Radfahrens führt das BMU aus:

Rad fahren ist Mobilität ohne schädigende Klimagase. Es spart Platz und ist geräuscharm. Deutschland hat sich verpflichtet, bis 2020 seine Treibhausgas-Emissionen gegenüber dem Jahr

1990 um 40 Prozent zu mindern. Perspektivisch müssen die Emissionen der Industriestaaten bis 2050 sogar um 80-95 Prozent sinken, um die Klimaerwärmung auf weniger als 2°C zu beschränken. Eine stärkere Erwärmung würde erwartungsgemäß zu irreversiblen Umweltschäden führen. Eine wesentliche Reduzierung der Gesamtemissionen auf Bundesebene ist jedoch nur zu erreichen, wenn alle Quellgruppen einen größeren Beitrag zum Klimaschutz leisten als bisher. Der Straßenverkehr war im Jahr 2010 mit 17,4 Prozent an den bundesweiten CO2-Emissionen beteiligt. Um die Treibhausgas-Emissionen zu senken ist es sinnvoll, Fahrten des Pkw-Verkehrs auf den Umweltverbund zu verlagern. Der Verkehrsträgervergleich zeigt, dass durch Rad- und Fußverkehr 138 g CO2 pro Personenkilometer eingespart werden können.

Pro Tag werden in Deutschland 281 Mio. Wege mit etwas über 3,2 Mrd. Personenkilometern zurückgelegt. Davon entfallen 10 Prozent der Wege und 3 Prozent der Personenkilometer auf die Fortbewegung mit dem Rad. Wenn man berücksichtigt, dass das Auto in fast der Hälfte aller Fälle für Fahrten genutzt wird, die nicht länger als 5 km sind und genau auf diesen Distanzen das Rad ein ideales Alltagsverkehrsmittel darstellt, lässt sich ein deutliches Umstiegspotenzial erkennen. Darüber hinaus sind die CO2-Emissionen von Kraftfahrtzeugen im Kurzstreckenbetrieb besonders hoch, da der Motor im kalten Zustand überproportional viel Kraftstoff verbraucht. 

In der Praxis bedeutet das beispielsweise, dass eine Berufspendlerin oder Berufspendler, die oder der werktags je 5 km mit dem Rad zur Arbeit hin und zurück fährt, anstatt das Auto zu benutzen, im Jahr rund 350 kg CO2-Emissionen einsparen kann. Der Radverkehr ist somit gemeinsam mit dem Fußverkehr die klimaschonendste Fortbewegungsart. (Quelle: Umweltbundesamt)

Unser Antrag dient einer nachzuholenden Gleichberechtigung ökologisch Handelnder.

04.Juni 2019


 

Vertrieb von Kohle- und Atomstrom

durch die Stadtwerke Dülmen

derzeit beteiligt sich die Stadt Dülmen

– als Mehrheitsgesellschafter der Stadtwerke Dülmen GmbH -

am Vertrieb von Kohle- und Atomstrom.

 

Der Energie-Mix besteht dabei u.a. aus 29,23 % Kohle sowie 9,19 % Kernkraft.

 

Angesichts der sich offensichtlich abzeichnenden Umwelt-, insbesonders Klimakatastrophe          ist dieser Zustand nicht mehr hinnehmbar.

Dieser, allein dem Gewinnstreben der Beteiligten (Stadt Dülmen und RWE) geschuldete Energiemix, ist maßgeblich an der derzeit zu konstatierenden ökologischen Entwicklung beteiligt und daher unethisch.

Unsere Fraktion stellt daher folgenden Antrag:

Sämtliche möglichen und notwendigen Schritte

werden unternommen, um den Vertrieb von Kohle-

und Atomstrom durch die Stadtwerke Dülmen

frühestmöglich zu beenden.

20. September 2019


 

An die Stadtwerke Dülmen

Auskunftsersuchen nach Art. 15 Absatz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erbitte ich von Ihnen gemäß Artikel 15 Absatz 1 DS-GVO unentgeltliche und schriftliche Auskunft, ob Sie mich betreffende personenbezogene Daten verarbeiten (Definition des Begriffs „Verarbeitung“ siehe Art. 4 Nr. 2 DS-GVO).

Falls ja, schließe ich folgende Fragen an:

1. -  Welche mich betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten Sie?

2. -  Zu welchem Zweck (welchen Zwecken) verarbeiten Sie diese Daten?

3. -  Woher stammen diese mich betreffenden Daten?

4. -  Haben Sie diese Daten an Dritte übermittelt oder planen Sie, diese an Dritte zu übermitteln?       Wenn ja, an wen, wann und zu welchem Zweck (welchen Zwecken)?

5. -  Wie lange werden Sie meine Daten verarbeiten (Stichwort Datenlöschkonzeption)?

6. - Haben Sie hinsichtlich meiner Person ein Profil angelegt? Falls ja, teilen Sie mir den Inhalt dieses Profils und die Art und Weise des Zustandekommens dieses Profils bitte mit.

 

7. -  Verarbeiten Sie die mich betreffenden Daten mithilfe einer weiteren automatisierten Entscheidungsfindung? Falls ja, erläutern Sie bitte mit aussagekräftigen Informationen die dabei involvierte Logik sowie die Tragweite und die angestrebten Auswirkungen des bzw. der eingesetzten Verfahren.

Ihre schriftliche Stellungnahme erwarte ich unverzüglich, spätestens aber innerhalb eines Monats (§ 12 Abs. 3 DS-GVO) nach Eingang dieses Schreibens.

27. September 2019


 

An den Aufsichtsrat der Stadtwerke Dülmen

Erweiterung der Tagesordnung

Sehr geehrte Herren,
global zeichnet sich ein ökologischer Kollaps ab, der von keiner einzigen wissenschaftlichen Studie ernsthaft in Frage gestellt wird. Deshalb bittet unsere Fraktion Sie um ihr Engagement zur Beantwortung folgender Fragen in der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Dülmen:


-Mit welcher Begründung wurde / wird der aktuelle ausgewiesene Energiemix
[ua. 9,19 % Kernkraft | 29,23 % Kohle] gerechtfertigt?
-Wann werden sich die Stadtwerke aus der Vermarktung von Kohle- und Atomstrom,
die als teil-ursächlich für die ökologische Katastrophe anzusehen sind, verabschieden?


Die Stellungnahme zu diesen Fragen möchten die Stadtwerke mittels einer Pressemitteilung der Öffentlichkeit zugänglich machen. Falls Ihnen dies nicht möglich sein sollte, obwohl sich die Stadtwerke Dülmen nach eigenen Angaben besonders für das Gemeinwohl Dülmens engagieren, erwartet unsere Fraktion dass Sie uns die Gründe für das Abschotten gegenüber der Öffentlichkeit erläutern und uns ihre persönliche Haltung zu diesem Thema zur Kenntnis bringen.

21. August 2019


 

Ahauser Erklärung

Solidarisierung mit der Stadt Ahaus und den Nachbargemeinden

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,


die Fraktion bittet das o. a. Thema auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen.


Begründung:
Die Pläne, weitere Castorbehälter aus Jülich (NRW) und Garching (Bayern) stoßen bei großen Teilen der Bevölkerung auf Ablehnung. Ein Endlager ist auf absehbare Zeit nicht in Sicht und es besteht die Gefahr, dass Ahaus zum „langfristigen Zwischenlager oder Endlager“ wird.
Die Stadt Ahaus klagt bereits gegen die Einlagerung weiterer Castorbehälter, eine gerichtliche Entscheidung steht noch aus. Hinzu kommt, dass auch zukünftig (wie bereits in der Vergangenheit geschehen) weitere Castor Transporte durch Dülmen und Umgebung stattfinden könnten.


Die Stadt Dülmen sollte hier solidarisch mit der Stadt Ahaus und der Bevölkerung handeln und eine Ablehnung zur Einlagerung weiterer Behälter bekunden.
Der Stadtrat könnte sich an der „Ahauser Erklärung“ (siehe Anlage) orientieren.

03.Juni 2019


 

Sondersitzung des Stadtrats

Angesichts einer, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 06.07.2017


(TOP 33 - Nutzung städtischer Räumlichkeiten zu Wahlkampfzwecken |
„Veranstaltungen, Besuche und Besichtigungen von städtischen Gebäuden und
Einrichtungen sind für alle Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen
und -bewerber in den letzten sechs Wochen vor einer Wahl ausgeschlossen.“
)


betreffenden Regelungslücke und der daraus folgenden, die Beschlussbegründung
miteinbeziehenden Interpretation durch den FB 13, wird dem DGB die Nutzung städt.
Räume zum traditionellen Mai - Empfang untersagt.
Diese, lt. Rechtsabteilung zwingende Konsequenz war zum Beschlusszeitpunkt
weder beabsichtigt noch - für Nicht-Juristen – absehbar.
Daher beantragt unsere Fraktion eine frühestmögliche Sondersitzung des Stadtrats,
um die Begründung dieses Beschlusses, die ursächlich zur Aussperrung des DGB führte,
ersatzlos zu streichen und damit wieder zum Kern, dem (alleinigen) Ausschluss von
Parteien, Wählergruppen und Einzelbewerberinnen und -bewerbern, zurückzukehren.

10.04.2019


 

TTIP

die Fraktion DIE LINKE beantragt die Erweiterung des TOP 31
der o.a. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung:


Der Beschlussentwurf wird, eingedenk der Kommentierung der globalen Wirtschaftsentwicklung durch Papst Franziskus:
"In diesem System, das dazu neigt, alles aufzusaugen, um den Nutzen zu
steigern, ist alles Schwache wie die Umwelt wehrlos gegenüber den
Interessen des vergötterten Marktes, die zur absoluten Regel werden."
in: 'Evangelii Gaudium'
um folgenden Satzteil ergänzt:


... auf der jeweiligen politischen Ebene zu verwenden, sowie den
Protest der Stadt gegen die Nichtanerkennung der
Europäischen Bürgerinitiative (EBI) gegen TTIP
durch die 'Europäische Kommission' zum Ausdruck zu bringen.

08.12.2014


 

Entwicklung eines Willkommenskulturkonzeptes

für flüchtende Menschen

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Entwicklung eines Willkommenskulturkonzeptes für Flüchtlinge in Dülmen, welches insbesondere folgende Schwerpunkte hat:

a) Eine Unterbringung in Containern analog der 90er Jahre wird als ein mangelhaftes Instrument der Integration ausländischer Mitbürger abgelehnt.

Die Unterbringung soll dezentral in angemieteten Häusern und Wohnungen erfolgen. Zusammen mit der Wohnungsbau- und Siedlungsgenossenschaft, ggfls. auch mit kirchlichen Trägern, ist der Bau von Flüchtlingsunterkünften voranzutreiben.

Hierzu können derzeit schlecht zu vermarktende städtische Baulücken geschlossen werden. Moderne Fertighäuser können ggfls. aufgrund der Zeitersparnis ebenfalls in Frage kommen. Auch der Ankauf leerstehender Mehrfamilienhäuser muss überprüft werden.

Falls die Unterkünfte ggf. zukünftig nicht mehr gebraucht werden, können diese Mehrfamilienhäuser als Sozialwohnungen dem Wohnungsmarkt zur Verfügung gestellt werden. Dieses würde dann nachhaltig auch die Situation für preiswerten Wohnraum im Mietbereich entspannen.

b) Für die ankommenden Flüchtlinge wird eine sofortige „Erstberatung“ in allen Lebensfragen durch qualifizierte Sozialarbeiter/Innen durchgeführt.Eine punktuelle Begleitung im alltäglichen Leben soll angeboten werden.

Familien mit Kindern wird eine besondere Aufmerksamkeit gewidmet.

Möglichst ortsnah soll für die Eltern von Kindern, die Schulen oder Kindergärten besuchen, eine entsprechende Sprachförderung erfolgen. Idealerweise könnte dieses auch in den Schulen oder Kindergärten, welche die Kinder besuchen, angeboten werden. Die Sprachförderung aller ankommenden Flüchtlinge soll möglichst früh nach der Ankunft in Dülmen beginnen.

Wir möchten darauf hinweisen, dass auch im letzten Pfarrbrief der Gemeinde „Heilig Kreuz“ ein entsprechender Artikel zum Flüchtlingstag mit ähnlichen Forderungen erschienen ist.

13.01.2015


 

BUND-Anhörung

im Umweltausschuss

Der Rat der Stadt Dülmen  beschließt die Anhörung des BUND Sprechers Martin Gross zum Thema Nutzung des ehemaligen Truppenübungsplatzes Borkenberge als Naturschutzgebiet und Vorstellung des vom BUND entwickelten Konzeptes zur Nutzung dieses Gebietes in der nächsten Umweltausschusssitzung. Im Anschluss an der Vorstellung der Planungen des BUND wird Herr Gross für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung stehen.

Zur Begründung:

Der Truppenübungsplatz Haltern mit seinen beiden Teilen Borkenberge und Weißes Venn / Geisheide wird vom BUND – Landesverband NRW als Teil eines Wildnisgebietes, den „Münsterländer Heidemooren“ vorgeschlagen. Die Stadt Dülmen hat mit dem Teichgut Hausdülmen einen kleinen Flächenanteil daran. Für Dülmen sind der Fremdenverkehr und die Naherholung als ein Teil des Naturschutzgedankens von großer Bedeutung. Das Wildniskonzept des BUND stellt den Aufbau einer Wildpferdeherde sowie von Beständen anderer großer Weidetiere in den Mittelpunkt der Planungen. Die Wildtiere sollen für alle Menschen in dem rund 4.000 ha großen Schutzgebiet erlebbar sein. Die Stadt Dülmen würde bei Verwirklichung des Konzeptes eine erhebliche Stärkung ihres bundesweit bekannten Rufes als „Stadt der Wildpferde“ erfahren. Dülmen liegt wie auch die Nachbargemeinde Haltern an der Ruhrmetropole, einem der größten europäischen Ballungsräume. Damit ist Dülmen prädestiniert als Ausgangspunkt für das ruhige Erleben der neu entstehenden Attraktion durch hohe Besucherzahlen. Voraussetzung dafür ist ein geeignetes Fremdenverkehrskonzept.

13.04.2015


 

Förderung von sozialem Wohnungsbau

Der Rat der Stadt Dülmen beschließt folgende Wirtschaftsfördermaßnahmen zum sozialen Wohnungsbau:


Ab dem 01.03.2016 wird der Erwerb eines städtischen Grundstückes zum Zwecke des sozialen
Wohnungsbaues mit einem Kaufpreisnachlass von 20 % (bezogen auf den ortsüblichen Kaufpreis
im jeweiligen Baugebiet) gefördert.
Das Grundstück ist mindestens 15 Jahre für den sozialen Wohnungsbau zu nutzen, ansonsten
besteht ein Rückerstattungsanspruch gegenüber dem Erwerber des Grundstückes.


Begründung: Mangel an bezahlbaren Wohnraum in Dülmen.

03.02.2016


 

Offener Brief an BM Stremlau

Kriminalisierung von Fraktionsmitgliedern

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

wie wir mit Bestürzung zu Kenntnis nehmen, ist eine Klage gegen den von unserer Fraktion benannten sachkundigen Bürger Herrn Michael Lustenberger und einer weiteren Person wegen Beleidigung von Mitarbeitern des Jobcenters auf den Weg gebracht worden.

Wir sehen hierin den Versuch einer Kriminalisierung von Mitbürgern, die sich kritisch mit den Problemen von Betroffenen und den jeweiligen Zuständen und Umgangsweisen in den Behörden (hier Jobcenter) auseinandersetzen. Kritische Äußerungen in sozialen Netzwerken im Austausch Betroffener sind nicht immer für Mitarbeiter der Verwaltung angenehm, gleichzeitig aber durch das grundgesetzlich geschützte Recht der freien Meinungsäußerung abgedeckt. Dieses Grundrecht wird auch in der Rechtsprechung höher bewertet als eine vermeintliche Verletzung der Persönlichkeitsrechte eines Mitarbeiters.

Im konkreten Fall wurde kein Mitarbeiter / keine Mitarbeiterin namentlich in der inkriminierten Facebook-Gruppe benannt und beleidigt. Vielmehr wurde auf Grund der jugendlichen Erscheinung von Jobcenter-Mitarbeitern die Meinung unter den Facebook-Nutzern ausgetauscht, dass die Reife und Erfahrung sicherlich fehle und es Hilfeempfängern schwerfalle, solche Mitarbeiter ernst zu nehmen.

Die Tatsache, dass allein im letzten Jahr zahlreiche offene Sozialgerichtsstreitigkeiten bei der Stadt Dülmen anhängig sind, lässt vermuten, dass auch die Aussage von gesetzwidrigem Verhalten nicht völlig abwegig ist. [Bundesweit: 23 593 Hartz IV - Klagen im Jahr 2014]

Schaut man über den Tellerrand von Dülmen hinaus, so kann man in Erfahrung bringen, dass die BA in 2014 Software zur Ausspähung von sozialen Netzwerken (neben Twitter und Facebook “auch Diskussionsforen von Arbeitsloseninitiativen”) im Hinblick auf kritische Kommentare bundesweit ausgeschrieben hat { „Social Media Monitoring Tool“ (12-14-00148)}. Hiermit sollen unseres Erachtens (analog zum vorliegenden Fall), statt einer Selbstreflexion über die Missstände in den Behörden sowie die Sozialgesetzgebung insgesamt, systematisch kritische Stimmen gegen Hartz IV verhindert und potentielle Kritiker eingeschüchtert werden, indem man strafrechtlich gegen sie vorgeht.

Wir glauben, dass sich eine qua Amt zur demokratischen Kultur verpflichtete Bürgermeisterin an einer gezielten Kriminalisierung von Meinungsäußerungen zu sozialpolitisch äußerst umstrittenen Themen nicht beteiligen darf.

Nach unseren Informationen hat Herr Lustenberger um einen Gesprächstermin gebeten, um sich mit Ihnen über den vorgeworfenen Sachverhalt auszutauschen und ihn ggfls. aus der Welt räumen zu können. Leider haben Sie das mit Hinweis auf das laufende Verfahren abgelehnt.

Unsere Fraktion fordert Sie daher, trotz anzunehmender verwaltungsinterner Widerstände, zur Rücknahme der Klage der Stadt Dülmen gegen die Beschuldigten auf.

13.06.2015


 

Mietpreisbindung

Lüffe-Stiftung

... im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Ehrenamt und Senioren am 19.02.2019 unter TOP 7 folgende Fragen beantworten:

- Wie viele Mietparteien sind von der Aufhebung der Mietpreisbindung durch die Lüffe-Stiftung am Standort 'Droste-Hülshoff-Straße' und damit verbundener Mieterhöhung um 20 % betroffen?

- Zweck der Stiftung war, das Wohnheim Dülmen, Droste Hülshoffstraße, zu Mietsätzen, die höchstens die Mieten des sozialen Wohnungsbaues erreichen dürfen, an „würdige, ältere alleinstehende Personen oder Familien“ zu vermieten sowie weitere Heime zu errichten und zu verwalten, die der Betreuung der Jugend oder älterer Personen dienen sollen.

Das Stiftungsvermögen betrug über 200.000 DM, so daß die Lebensfähigkeit der Stiftung gewährleistet sei; hieß es 1956. [Quelle] Weshalb unterlag der Standort 'Droste-Hülshoff-Straße', einer gesetzl. Mietpreisbindung?

- Gibt es weitere Standorte der Lüffe-Stiftung, die betroffen sind?

- Fallen in diesem Jahr Mietpreisbindungen anderer Eigentümer von sozialem Wohnungsbau weg? Falls JA: - An welchen Standorten?  - Wie viele Mietparteien sind betroffen?

- Wie können Wohngeldempfänger diese Kostensteigerung kompensieren?

- Erhalten andere Mietparteien durch diese Kostensteigerung Anspruch auf Wohngeld?

- Werden potentiell oder unmittelbar Betroffene proaktiv auf entsprechend sinnvolle    Handlungsweisen hingewiesen?

10.02.2017


 

landesweite Ehrenamtskarte

Die Stadt Dülmen führt auch für unsere Stadt die landesweite Ehrenamtskarte ein, mit der ehrenamtlich tätige Bürgerinnen und Bürger als Anerkennung für ihr unentgeltliches Engagement Vergünstigungen bei zahlreichen öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten können.

Begründung:

Die Städte Coesfeld und Lüdinghausen haben für ihr Gemeindegebiet bereits die Einführung dieser Karte beschlossen (DZ vom 21.12.2018), mit der ehrenamtlich tätige Bürger*innen als Anerkennung für ihr unentgeltliches Engagement Vergünstigungen bei zahlreichen öffentlichen und privaten Einrichtungen erhalten können. Wenn die Stadt mit der HeimatStrategie, mit dem IGZ und anderen Vorhaben auf die ehrenamtliche Beteiligung von Bürger*innen setzt, sollte sie auch Anreize für ein ehrenamtliches Engagement schaffen. Wenn man bedenkt, dass selbst unter Flüchtlingen und Migranten die Bereitschaft zu finden ist, sich - auch mehr als fünf Stunden wöchentlich - für soziale, kulturelle, sportliche und pädagogische Zwecke einzusetzen, sollte das honoriert werden.
Das hierfür veranschlagte Geld hilft, die Werbung und langfristige Motivation für eine ehrenamtliche Tätigkeit zu erleichtern.

10.02.2017


 

Haushaltsberatungen 2019

'Armuts- und Reichtumsberichtes der Stadt Dülmen'

Die Existenz von Armut ist jahrzehntelang in Deutschland tabuisiert worden. Seit Einführung der
Armuts- und Reichtumsberichte der Bundesregierung ist das Vorhandensein von Armut
weitgehend anerkannt. Um die Behauptung zu widerlegen, Armut sei in der eigenen Stadt nicht
existent, reicht allein der Blick auf die Statistik zur Grundsicherung für Arbeitsuchende, in der die
Leistungen für Hilfebedürftige ausgewiesen sind. Und dabei handelt es sich nur um eine
Untergrenze des Ausmaßes für die materielle Armut, da nicht alle Hilfebedürftigen ihren Anspruch
auf Leistungen geltend machen. Um einschätzen zu können, wie groß sich das Problem vor Ort
darstellt, ist die Erstellung eines Armuts- und Reichtumsberichts dringend notwendig. Ohne einen
solchen kommunalen Armutsbericht ist eine seriöse Diskussion über Größenordnung und
Relevanz des Armutsproblems nicht möglich. Kommunale Sozialpolitik muss fundiert durch eine
regelmäßig fortzuschreibende Gesamtübersicht über die Entwicklung und Verteilung der
Ressourcen und Lebenslagen vor Ort agieren.


Eine Armutspolitik ohne Armutsberichte ist eine Politik „im Blindflug“. Solange man nicht genauer
weiß, wo die Not am größten ist, können Programme und Maßnahmen nicht zielgenau dort
eingesetzt werden. Eine Armutsberichterstattung kann zwar auch zu Ausgabensteigerungen
führen, wenn neue oder bessere Maßnahmen eingeführt werden. Sie macht es jedoch ebenso
möglich, überflüssige Ausgaben einzusparen und die Mittel dort zu konzentrieren, wo der Bedarf
am größten ist.
Bedenkt man, dass ein kommunaler Armutsbericht dazu beitragen kann, die vorhandenen Mittel
zielgenauer einzusetzen, stehen dem zusätzlichen Mittelbedarf für einen Bericht auch
Einsparmöglichkeiten gegenüber. Der tatsächliche Mehraufwand ist daher erheblich niedriger als
die reinen Berichtskosten.
Ziel eines Armuts- und Reichtumsberichts für die Stadt Dülmen ist es, einen Gesamtüberblick über
die soziale Lage und über die örtliche Verteilung einkommensschwacher Bevölkerungsgruppen zu
erhalten. Auf der Grundlage dieser Informationen kann eine Strategie zur Herstellung oder
Erhaltung gleichwertiger Lebensbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen im gesamten
Gemeindegebiet erstellt werden.
Angesichts der sich immer deutlicher abzeichnenden Spaltungen der Lebensbedingungen fordern
wir die Entwicklung und Umsetzung eines Gesamtkonzepts einer „sozialintegrativen
Stadtentwicklung“. Eine solche Strategie muss vorrangig darauf setzen, gleichwertige
Lebensbedingungen für alle Bevölkerungsgruppen im gesamten Gemeindegebiet anzustreben und
eine Konzentration von benachteiligten Bevölkerungsgruppen in einzelnen Stadt- oder Ortsteilen
zu verhindern. Dazu muss die Herausbildung neuer „sozialer Brennpunkte“ oder Problemviertel
unterbunden und müssen vorrangig die Lebensbedingungen der Bewohner in bestehenden
Problemquartieren verbessert werden. Insofern bedarf es einer verstärkten Ausrichtung
kommunaler Sozialpolitik auf benachteiligte soziale Räume.
Beginnend in den Großstädten gibt es in der Zwischenzeit auch mittlere und kleinere Städte, die
sich mit diesen Berichten ein genaueres Bild von den Lebenslagen in ihrem
Verantwortungsbereich machen wollen und es liegen eine Reihe kommunaler Berichte vor
Allerdings gibt es bislang noch kein einheitliches methodisches Vorgehen in diesen Städten bei der
Erstellung solcher Berichte. Dies hat zur Folge, dass die vorliegenden Berichte untereinander
kaum vergleichbar sind.
Kommunale Berichte dienen insbesondere dem sozialpolitischen Planungs- und
Steuerungsinteresse der Kommunen. Im Blickpunkt des Interesses steht in der Regel die Frage,
welche kommunal beeinflussbaren Lebenslagen und Lebensbereiche welches Ausmaß an sozialer
Ungleichheit befördern, um Aufschluss über kommunale Handlungsstrategien zu gewinnen.
Auf kommunaler Ebene wird die Sozial- bzw. Armutsberichterstattung deshalb so kleinräumig wie
möglich – idealer Weise stadtteil- und/oder quartiersbezogen – konzipiert. Die Indikatoren, die
soziale Risiken in der Entwicklung eines Stadtgebietes signalisieren sollen, orientieren sich in der
Regel an folgenden Bereichen:
 Demographie
(Bevölkerungsentwicklung, Altersstruktur, Ausländeranteil)
 Einkommen
(Struktur und Entwicklung der Einkommen und Sozialtransfers)
 Bildung
(Bildungsstatus, Schulabschlüsse, berufliche Qualifikationen)
 Wohnen
(Wohnungsversorgung und -ausstattung, Wohnflächenbilanz)
 Gesundheit
(Krankheitsraten, Inanspruchnahme von Vorsorgeangeboten)
 Soziale Auffälligkeiten
(Kriminalitätsrate, Jugenddelinquenz, Hilfen zur Erziehung)
 (Soziale) Infrastruktur
(städtebauliche Entwicklung, Versorgung mit Dienstleistungen, formelle und informelle
Stadtteilkultur, Vereine)
 Partizipation
(politische Teilhabe, Wahlverhalten)
Bei einem solchen (oder ähnlichen) Untersuchungsraster eignet sich die die kommunale Sozialund
Armutsberichterstattung als ein Instrument zur frühzeitigen Wahrnehmung von
Problemanhäufungen in bestimmten Stadtgebieten / Personengruppen. Die Berichte lassen
Rückschlüsse auf die Leistungsangebote und die Leistungsqualität kommunaler Sozialpolitik zu
und können als Analyse verstanden werden, wie sozialpolitische Interventionen wirken. Je
differenzierter die Berichte dabei regional aufgeschlüsselt werden, umso zielgenauer lassen sich
Gebiete mit hohem bzw. niedrigem sozialpolitischem Interventionsbedarf lokalisieren.
Durch einen solchen unmittelbaren Planungsbezug kommunaler Armuts- und Reichtumsberichte
spielt hier noch deutlicher als bei einer nationalen bzw. Länderebene die Beteiligung der
betroffenen Bürger eine Rolle. Insgesamt erfüllt die kommunale Berichterstattung eine
Analysefunktion, indem sie fragt, wo, wann, wie und für wen ein sozialpolitischer Handlungsbedarf
besteht. Bei regelmäßiger Erhebung solcher Daten sind kommunale Armuts- und
Reichtumsberichte auch eine Kontrolle über die Effizienz der getroffenen Maßnahmen.
Kommunale Armutsberichte stehen damit in einem engen Wechselverhältnis zur Sozialplanung.
Zusammen unterstützen sie die Planung und Umsetzung sozialer Projekte, dienen der
Legitimierung sozialpolitischer Aktivitäten sowie der Evaluierung sozialplanerischer Aktivitäten.
Sozial- und Armutsberichte der Kommunen und Sozialplanung verknüpfen quantitative
Bestandsaufnahmen mit qualitativen Bestandsbewertungen und reflektieren dabei auch
städtebauliche Richtlinien und Sozialnormen an den Bedürfnissen der Zielgruppen. Sie bilden ein
Instrumentarium zur Planung sozialer Projekte unter Berücksichtigung der (mittelfristigen)
finanziellen Spielräume der Kommune.
Eine auf gesellschaftlichen Konsens angelegte Sozialplanungspolitik und die zugrunde liegende
Berichterstattung fördert die öffentliche Diskussion über die Ziele kommunaler Sozialpolitik und
strebt deren Konkretisierung in Zielkatalogen an, die dann als Handlungsleitfäden dienen können.
Eine strategisch angelegte Sozialberichterstattung und Sozialplanung will die Selbsthilfepotentiale
der Zielgruppen stärken und für den Planungsprozess nutzen. Dazu gilt es, den sozialen
Wertewandel zu antizipieren und auf neue Lebensformen und Lebensstile einzugehen.
Sicher erweitern eine wachsende Wirtschaft und üppig fließende Steuereinnahmen die sozial- und
armutspolitischen Handlungsmöglichkeiten. Allerdings lässt sich mit diesem Argument das
sozialpolitische Handeln immer wieder neu zurückstellen. Zugleich geht eine Verbesserung der
wirtschaftlichen Lage in der Regel mit einer Verschärfung der sozialen Polarisierung innerhalb der
Gemeinde einher. Um eine sich vertiefende Spaltung der Bevölkerung zu vermeiden, steht dem
erweiterten Handlungsspielraum deshalb auch ein erhöhter Handlungsbedarf gegenüber.
Die letzten Jahre haben uns leider vor Augen geführt, dass wirtschaftliches Wachstum keineswegs
automatisch mehr soziale Gerechtigkeit bedeutet, ganz im Gegenteil, es hat vielerorts zur weiteren
Spaltung der Gesellschaft und zu sozialen Unterschieden in nicht gekanntem Ausmaß geführt.
Dass der Aufschwung nicht unten angekommen ist, bestreitet heute kein seriöser Wissenschaftler.
Aus diesem Grund ist es wichtig, auch in wirtschaftlich guten Zeiten einen genauen Überblick
darüber zu bekommen, wer von welchen Entwicklungen profitiert.
Zur Umsetzung:
Insgesamt ist sicherzustellen, dass ein kommunaler Armuts- und Reichtumsbericht nicht allein von
der Stadtverwaltung erarbeitet wird, sondern alle relevanten Akteure, besonders die Betroffenen in
den Berichtsprozess einbezogen sind.
Dazu sollte ein Beirat eingerichtet werden, der an den konzeptionellen Vorentscheidungen und an
der Bewertung des Zwischen- und Endberichts zur Armuts- und Reichtumsberichterstattung zu
beteiligen ist. Insgesamt soll durch einen Beirat sichergestellt werden, dass Politik und
Gesellschaft bereits während des Berichtsprozesses mit einbezogen sind.
Der Beirat sollte sich aus Vertretern der Sozialpartner und der Zivilgesellschaft auf örtlicher Ebene
zusammensetzen. Dazu sollten insbesondere gehören:
Verbände der freien Wohlfahrtspflege Gewerkschaften, der VdK,
und einschlägige Selbsthilfeorganisationen.


Anmerkungen:
Die Stadt Herford (66.923 Einwohner) teilt auf Nachfrage mit, „dass der o. g. Sozialbericht aus
Fördermitteln finanziert wurde und die Kosten belaufen sich auf 115.000 EUR. Außerdem floss in
den Bericht die Arbeit aus der Stabstelle 3.0 Sozialplanung mit ein.“
In Lünen (86.465 Ew.), dort beanspruchte die Erhebung eine Dauer von 1 bis 11/2 Jahren, werden
die Kosten auf grob 10.000 € geschätzt (Personalkosten f. d. Sozialplaner), da sie im wesentlichen
auf bei der Stadt vorhandene Daten zurückgreift. Notwendige Daten der Bundesagentur schlagen
hier mit 2000 € zu Buche. Des weiteren weist die Stadt auf die kostensteigernde
datenschutzrechtliche Relevanz dieser sensiblen Daten hin und empfiehlt den Einsatz
einschlägiger Software, die dann auch Ergebnisse unterhalb der Stadtteile / Quartiere liefere.
Antworten von Viersen, Baesweiler und Dinslaken stehen noch aus und werden, soweit rechtzeitig
vorhanden, nachgereicht.

25.11.2018


 

Cadmium-Skandal

in den (US-amerikanischen) Tower Barracks

Pressemitteilung der Linksfraktion

Die beschwichtigende Schlagzeile „Kein Grund zur Sorge“ sollte eher zur Wachsamkeit aufrufen. Denn einzelne Textpassagen verunsichern eher, als dass sie – wie beabsichtigt - zur Beruhigung beitragen.

Wenn Colonel Kuester die Umweltgefährdung bagatellisiert und der Vertreter der Bezirksregierung (betrieblicher Arbeitsschutz ?!) die Wirkung von Cadmium mit dem Raucher-Vergleich banalisiert, scheint die Welt bereits wieder in Ordnung. Es ist zwar was passiert – aber alles halb so wild.

Wissenschaftliche Studien stellen die Wirkung von Cadmium in ein anderes Licht:

Nierenschäden, Osteoporose, Schäden an Lunge und Leber; krebserregend. Probanden, die großen Cadmiumkonzentrationen ausgesetzt waren, wiesen im Schnitt um elf Jahre vorzeitig gealterte Zellen auf. Und: Mit Cadmium verseuchte Böden machen langfristig krank.

Nichts ist gut in den Tower Barracks. Wie aber geht es weiter?

Werden heute und zukünftig Betroffene in einigen Jahren (möglicherweise) als Frührentner auf Grund einer Erwerbsunfähigkeit von der Rentenversicherung / Berufsgenossenschaft alimentiert und fristen ihr Dasein aus öffentlichen Mitteln?

Diesbezügliche Fragen und Antworten blieben aus. Selbst der Adressat einer solchen Frage bleibt unklar. Ist es die US-Army, sind es die Sub- oder gar Sub-Subunternehmen die ggf. Verantwortung übernehmen müssten (solange sie noch existieren)?

Leider war und ist eine Gewerkschaftsmitgliedschaft in diesen Unternehmen unerwünscht.

Aber ohne die Unterstützung einer Gewerkschaft stehen die Betroffenen jahrelang einem Goliath gegenüber, der sie mürbe machen wird. [Allein die jährlichen Betriebskosten der Tower Barracks belaufen sich auf 49 Mio. US-Dollar]

Daher ist es für die Linksfraktion eine zwingende Notwendigkeit JETZT, mit anderen kritischen Streitern auf Basis eines Crowdfunding, die finanziellen Mittel für arbeits- und umweltrechtliche Schritte bereitzustellen.

Eine, dem Gemeinwohl verpflichtete Solidarität Dülmener Bürger ist nun mehr denn je gefragt.

26.07.2018


 

Elektronischen Widerspruch

Datenweitergabe der Meldebehörde an die Bundeswehr

Nachdem der Hauptausschuss am 26.04.2018 den Bürgerantrag

der Friedensfreunde Dülmen e.V zum Opt-In der Datenweitergabe

durch die Meldebehörde abgelehnt, und dies somit der

Eigenverantwortung der mündigen Bürger*innen überlassen hat,

halten wir es für angemessen dieses Bürgerrecht (gem. § 42 Absatz 3 Satz 2 BMG)

durch einen elektronischen Widerspruch im Rahmen des Online-Service

der Stadt Dülmen bürgerfreundlich und zugleich wegweisend zu gestalten.

 

- Frieden ist mehr als nur die Abwesenheit von Krieg - (sinng. Spinoza / 1632 - 1677)

28.05.2018


 

Transparenz von Beiräten, Ausschüssen

+ städt. privatrechtlichen Unternehmen

wir stellen für die kommende Ratssitzung den folgenden Antrag:

 

1. a - Sämtliche Beiräte und Arbeitskreise tagen öffentlich.

1. b- Eine im Einzelfall notwendiger Ausschluss der Öffentlichkeit wird schriftlich fixiert und dem Stadtrat (öffentlich) zugeleitet.

2. a- Die Tagesordnungen und Protokolle privatrechtlicher Unternehmen in mehrheitlichen Eigentum der Stadt werden dem gesamten Stadtrat in geeigneter Form zugänglich gemacht.

Zur Begründung verweisen wir auf unseren entsprechenden Antrag vom 16. 06. 2017 bzw. die Niederschrift der Ratssitzung vom 06. 07. 2017.

27.09.2017


 

öffentlich – nichtöffentlich

Debatte über die Ausschlusskriterien der Öffentlichkeit innerhalb städtischer Gremien

Die Linksfraktion beantragt eine öffentliche Diskussion über den Sinn bzw. die Notwendigkeit der bislang praktizierten Geheimhaltung öffentlich relevanter Belange vor den Bürgern unserer Stadt.

Erläuterung:

Nachdem unserer Fraktionskollegin Frau Witthaut im Rahmen ihrer Beteiligung an der öffentlich regen Diskussion zur Luxussanierung des düb eine medial beachtete Rüge erteilt wurde, sehen wir uns angehalten, die Sinnhaftigkeit konkret dieser düb-Geheimniskrämerei in Frage zu stellen.

Was war geschehen? Im Vorfeld der Entscheidung über die der Öffentlichkeit vorenthaltenen Varianten zum Ausbau des düb – bis dato hatten sich zahlreiche Mitbürger kritisch über Historie und Entwicklung des düb ausgetauscht - hatte Frau Witthaut einer interessierten, aber seitens der Stadt / düb-Geschäftsführung bewusst uninformierten Öffentlichkeit eine PP-Präsentation zu den angedachten Optionen zukommen lassen, deren inhaltlicher Geheimhaltungsbedarf – zum Wohle der Gemeinde - sich möglicherweise nur der Rechtsabteilung der Stadt Dülmen erschließt.

In Folge der Veröffentlichung dieser recht blassen, im wesentlichen (plausible Wirtschaftlichkeitsberechnung) unzulänglichen und zum Teil (bezogen auf die Kosten eines Mindest-Ansatzes) den Interessen der Akteure angepassten Darstellung – ist eigentlich wenig Dramatisches geschehen.

Die Choreographie der Info-Veranstaltung (die Politik hatte die Umbaupläne für das Spaßbad düb vertagt, um Anregungen der Bürger einzuholen) musste den Unmutsäußerungen der Anwesenden deutlich mehr Zeit einräumen, ehe sich die Teilnehmenden den Fliesenfarben zuwenden konnten. Im Ergebnis, die Ratsmehrheit hat die kostenintensivste Variante gewählt, haben sich also die Protagonisten der Pläne, trotz der vorzeitigen Veröffentlichung, durchgesetzt.

Formaljuristisch mag diese Rüge also durchaus berechtigt sein; verfahrenstechnisch ist die erst sehr spät nachgeholte „Einbindung“ der Bürger in den Planungsprozess, der mittlerweile in einer Kreditausfallbürgschaft über rd. 8 Mio. € mündet, mehr als nur fragwürdig.

Dies nur als exemplarisches Beispiel.

Begründung: Kommunalpolitik sollte und kann für den Bürger sichtbar und transparent gestaltet werden. Wenn aber die öffentliche Daseinsvorsorge in privatrechtliche Unternehmen ausgelagert wird, Beiräte und Arbeitskreise gegründet werden, die jeweils nichtöffentlich tagen und ggf. nur die Mehrheitsmeinung in den Rat bzw. die Ausschüsse weitergeleitet wird, ist das inhaltliche Für und Wider im Diskussionsverlauf nicht mehr nachvollziehbar.

[Fragen Sie wahllos einzelne Mitbürger nach den exorbitant hohen jährlichen Überweisungen der Stadtwerke an das düb, die sich ja auch in den Strom- oder Gastarifen widerspiegeln. Eine reflektierte Antwort muss ausbleiben, denn eine möglicherweise nachvollziehbare Begründung wird nicht kommuniziert.]

Gleiches gilt auch für Sitzungen der Gesellsch.--Vers. der Stadtbetr. Dlm GmbH, Sitzungen der Gesellvers. der Stadtwerke Dülmen Dienstleistungs- u. Beteiligungs-GmbH & Co.KG, Sitzungen der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Dülmen Verwaltungs-GmbH, Sitzungen des Aufsichtsrats der Stadtwerke Dülmen GmbH, Sitzungen SGB-II-Beirat,Sitzungen des Arbeitskreis Tower Barracks, Sitzungen des Integrationsbeirat, Gestaltungsbeirat, Ak Innenstadt …

Die Geschäftsordnung für die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Dülmen und die von ihr gebildeten Ausschüsse finden bei diesen Gremien explizit keine Anwendung. Das heißt:

Hinter für die Öffentlichkeit verschlossenen Türen wird Unbekanntes beraten und (vermutlich) nur die vermeintlich wichtigen Mehrheitsvoten werden weitergeleitet. Problematische Themenfelder, wie etwa im Integrationsbeirat, fallen unter den Tisch. Tagesordnung und Protokoll derselben werden, soweit vorhanden, der Öffentlichkeit vorenthalten.

Dieser Misstand ließe sich - zum Wohle der Gemeinde – auflösen.

Das 'Wie' sollte öffentlich erörtert werden.

Als Diskussionsgrundlage stellt die Verwaltung eine Liste sämtlicher nichtöffentlicher Gremien, in denen Stadtverordnete beteiligt sind, und die jeweils festgesetzte Notwendigkeit der Nichtöffentlichkeit dar. Zudem gibt sie Auskunft, wann und wie Tagesordnungen und Protokolle dieser Sitzungen der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden.

Nach einer sachlichen Abwägung werden im Stadtrat neue Regelungen beschlossen.

16.06.2017


 

„Mayors for Peace - Bürgermeister*innen für den Frieden“

Beitritt zur Organisation

Im August 1945 wurden die Städte Hiroshima und Nagasaki, von jeweils einer Atombombe der USA in Schutt und Asche gelegt. Die Menschen haben bis heute unter den Folgen zu leiden. Deshalb hat der Bürgermeister von Hiroshima die Organisation Mayors for Peace im Jahr 1982 gegründet. Durch Aktionen und Kampagnen versucht die Organisation, die weltweite Verbreitung von Atomwaffen zu verhindern und deren Abschaffung bis zum Jahr 2020 zu erreichen.

Deshalb bitten wir Sie der Organisation „Mayors for Peace – Bürgermeister*Innen für den Frieden“ beizutreten. Als Vertreterin unserer Stadt, setzen Sie somit ein sichtbares Zeichen für die Abschaffung der Atomwaffen und den Erhalt des Friedens.

Begründung:

Es wird kein Mensch bestreiten wollen, dass Kernwaffen in ihrem Vernichtungspotential einmalig und beispiellos sind. Kernwaffen sind mit dem humanitären Völkerrecht nicht vereinbar und es besteht dringender Handlungsbedarf diese, als letzte noch nicht verbotene Massenvernichtungswaffe, zu ächten.

Das US-Atomwaffenarsenal wird derzeit modernisiert und aufgerüstet, was auch die in Deutschland lagernden Atomsprengköpfe betrifft. Die Anzahl der nuklearen Sprengköpfe beträgt weltweit 15.395, allein davon 7290 in Russland und 7000 in den USA. In Deutschland haben die USA auf dem Fliegerhorst Büchel 20 Nuklearwaffen in elf unterirdischen Bunkern gelagert. Das entspricht einer Sprengkraft von 80 „Hiroshima-Bomben“.

Dem Netzwerk Mayors for Peace gehören über 7000 Städte und Gemeinden aus über 160 Ländern an. In Deutschland sind rund 470 Mitglieder dem Bündnis beigetreten. Unter anderem auch die Städte Nottuln, Lüdinghausen und Münster. Die Landeshauptstadt Hannover ist eine der Vizepräsident- und Exekutivstädte des Bündnisses und Lead City für Deutschland.

11.04.2016


 

Sozialkarte im Scheckkartenformat

für Bezieher*innen von öffentlichen Sozialleistungen

Die Fraktion beantragt:

Zur Erleichterung des Nachweises über den aktuellen Bezug von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II/Hartz IV, Grundsicherung im Alter, Erwerbsminderung, Wohngeld etc. wird den LeistungsempfängerInnen eine Sozialkarte im Scheckkartenformat ausgestellt.

Begründung:

Viele Einrichtungen in Dülmen (z.B. düb, Stadtbücherei, VHS, TSG), aber auch Außerorts (z.B. kostenpflichtige Parks, Zoos, Schwimmbäder, Museen, Theater, Planetarien, Kinos) bieten vergünstigte Eintrittspreise für SozialleistungsempfängerInnen an.

Diese werden oftmals vom o.g. Personenkreis nicht genutzt, da der mehrseitige, im DIN A4 – Format gedruckte Bescheid nicht (ständig) mitgeführt wird. Eine Legitimation im Scheckkartenformat würde diese Handhabung praxisnah gestalten. Diese Karten sollen (inkl. einer Liste örtlicher Einrichtungen mit entsprechenden Ermäßigungen) dem Bescheid an die Leistungsberechtigten hinzugefügt werden.

Die Sozialkarte wird bereits in diversen Städten Nordrhein-Westfalens, u.a. im benachbarten Münster (Sozialpass), erfolgreich eingesetzt.

12.09.2016


 

kurdische Kommunalpolitikerinnen und –politiker

unter Repression und Verfolgung durch die türkische AKP-Regierung

Der Rat der Stadt Dülmen möge die folgende Resolution beschließen, die Bürgermeisterin beauftragen diese Resolution an die Türkische Botschaft in Berlin zu senden und um Weiterleitung an den Türkischen Ministerpräsidenten Herrn Erdogan bitten.

Ferner wird eine Veröffentlichung durch die Pressestelle unserer Stadt gewünscht.

Resolution:

Mit Bestürzung und großer Sorge verfolgen wir die Situation unserer Ratskolleginnen und -kollegen in den kurdischen Gebieten der Türkei. Wir haben vernommen, dass dort viele kurdische Kommunalpolitikerinnen und –politiker seit einigen Monaten verstärkt unter der Repression und Verfolgung durch die türkische AKP-Regierung leiden.

Uns wurde mitgeteilt, dass sich dort mindesten 24 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister aus 17 Kommunen in Gefängnissen befinden.

Dies hängt mit der türkischen Kurdenpolitik, die in den letzten Monaten eine neue Eskalationsstufe erreicht hat, zusammen. In vielen Städten herrscht weiterhin Ausnahmezustand. Festnahmen, Ausgangssperren und Tötungen sind an der Tagesordnung.

Für Amnesty International ist das unverhältnismäßige Vorgehen der türkischen Sicherheitskräfte eine Menschenrechtsverletzung, da eine kollektive Bestrafung erfolgt und die Leben zehntausender Menschen aufs Spiel gesetzt werden.

Darüber hinaus lässt die Regierung keine unabhängigen Beobachter in die betroffenen Städte und geht rigoros gegen Kritiker des Regierungskurses vor. Neben den Hunderten toten Zivilisten, sind mindestens 300.000 Menschen aus den kurdischen Gebieten zur Flucht getrieben worden.

Hauptfluchtursache ist dieser Krieg und seine Wirkungen auf die Bevölkerung.

Diese Menschen versuchen sich vor dem Tod zu retten und werden daher ggf. auch nach Europa / Deutschland kommen, was wiederum impliziert, dass einige von ihnen gemäß Königsteiner-Schlüssel auch auf Dülmen zugeteilt werden.

Wir, die Ratsmitglieder der Stadt Dülmen, solidarisieren uns mit den von Repressionen betroffenen Kolleginnen und Kollegen in der Türkei. Wir kritisieren die Politik der türkischen Regierung unter Erdogan, der mit äußerster Gewalt gegen die kurdische Bevölkerung vorgeht.

Wir verlangen die Freilassung der demokratisch gewählten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister, sowie aller anderen Ratsmitglieder.

10.06.2016


 

"Sozialer Wohnungsbau"

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
unsere Fraktion bittet Sie einen im Folgenden umrissenen Bericht auf die Tagesordnung der nächsten Ratssitzung zu setzen:


"Sozialer Wohnungsbau"


Die Verwaltung berichtet über die Entwicklung des sozialen Wohnungsbaus in Dülmen im Verlauf der letzten 10 Jahre. Die derzeitigen und absehbaren Landes- und Bundesprogramme (ggf. auch EU – Mittel) zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus inkl. ihrer Fördervoraussetzungen werden vorgestellt. Der akute und prognostizierte, langfristige Raumbedarf für bezahlbare Wohnungen sowie potentielle Flächen für den sozialen Wohnungsbau in Dülmen werden dargelegt.
Die Entwicklung der Nachfrage interessierter Investoren wird den Ratsmitgliedern offen gelegt.
Die momentane Haltung der Stadt bzgl. entsprechender Eigeninitiative wird begründet.
Nach Möglichkeit sollte ein Vertreter der WSG Kreis Coesfeld ihre aktuellen Vorhaben in Dülmen darstellen und Voraussetzungen für deren Erfolg erläutern.


Begründung: Trotz mehrfacher, einvernehmlicher Absprache in den verschiedenen Gremien
ist ein solcher Bericht bisher nicht erfolgt.

03.02.2016


 

Jagdpachten

- Wie groß sind die Eigentumsflächen der Stadt Dülmen auf allen nicht befriedeten Flächen in der Stadtjagd und den übrigen Jagdbezirken?

- Wie hoch sind die derzeit gültigen Jagdpachten bezogen auf jeden einzelnen Jagdbezirk?

    - Welche Einnahmen werden in jedem einzelnen Jagdbezirk der Stadt und dem Kirchspiel Dülmen erzielt?

    - Wie werden diese Einnahmen im Haushalt dargestellt?

    - Für welchen Zweck werden die Einnahmen aus den Jagdpachten verwendet?

    12.02.2016